Allerdings geht die Überprüfung durch den Regierungsrat, die im Rahmen der Plangenehmigung zu erfolgen hätte, verloren. Das dürfte aber in concreto genügend wettgemacht sein durch die umfassende Überprüfung des Baugesuches durch das Baudepartement mit Weiterzugsmöglichkeit (für die Einsprecher) ans Verwaltungsgericht. Alles in allem kann keine Rede davon sein, dass übergeordnete öffentliche Interessen verhindern würden, dass in concreto nach dem Grundsatz von Treu und Glauben vorgegangen wird.