Im Gegensatz zum Fiskalrecht dürften im Polizeirecht und insbesondere auch im Baupolizeirecht öfters übergeordnete öffentliche Interessen im Spiele sein. Es wäre unerträglich, wenn eine Baukommission durch eine blosse (falsche) Auskunft wesentliche öffentliche Interessen endgültig zunichte machen könnte, während die gleiche Baukommission, wenn sie, statt nur Auskunft zu geben, im gleichen Sinne verfügt, nicht ohne weiteres einen endgültigen Zustand schaffen kann (Möglichkeit des Weiterzugs an obere Instanz, z. B. durch Nachbarn).Der Vorbehalt des übergeordneten Interesses ist also im Polizeirecht von grosser Bedeutung und muss gelten.