s. auch die Auslegung der Voraussetzungen bei Gueng, Zur Verbindlichkeit verwaltungsbehördlicher Auskünfte und Zusagen, in Zbl. 1970 Nrn. 22 bis 24 und in einem ergänzten Sonderabdruck, herausgegeben durch das Schweiz. Institut für Verwaltungskurse an der Hochschule St. Gallen, 1971). Die Baukommission D. war, zum mindesten nach ihrer Rückfrage beim kantonalen Baudepartement, zuständig, die Voranfrage zu beantworten.