Es schrieb u.a.: "Das Bauvorhaben kommt in die rechtsgültige Industriezone zu stehen, so dass in planungstechnischer Hinsicht keine Einwendungen zu erheben sind." Das Baudepartement bemerkte, dass das Projekt noch von der Hochhauskommission der Regionalplanungsgruppe NW zu prüfen sei. Mit Schreiben vom 6.6.1972 gab die Baukommission dem Architekten der Beschwerdeführerin ihre Stellungnahme bekannt. Sie schrieb u. a.: "Unser Baureglement kennt in der Industriezone keine Höhenbeschränkung, so dass aus dieser Sicht kein Einwand erhoben werden kann..."