Mit der Formulierung "im Gastgewerbebetrieb beschäftigte Personen" sind in erster Linie diejenigen Personen gemeint, die im Betrieb angestellt sind, also zum Beispiel der Koch, die Serviertochter, das Buffetmädchen, die Putzfrau, ferner Personen, die nur gerade am betreffenden Abend im Restaurant arbeiten, also zum Beispiel wer ausnahmsweise für die erkrankte Serviertochter einspringt oder wer bei einer Hochzeit der Wirtin aushilft. Jedenfalls muss es sich um Personen handeln, die gerade am betreffenden Abend im Gastgewerbebetrieb Dienste verrichten.