SOG 1975 Nr. 19 § 116 Abs. 3 Wirtschaftsgesetz. Wer gehört im Sinne dieser Bestimmung zu den "im Gastgewerbebetrieb beschäftigten Personen"? Am 6. Juli 1974 um 01.05 Uhr kontrollierte die Polizei die Wirtschaft der Frau B. An der Eingangstür hing ein Schild "Wegen Unfall geschlossen". Die Tür war jedoch unverschlossen, und in der Gaststube befanden sich neun Gäste. Die Wirtin erklärte, die anwesenden Leute seien ihre privaten Gäste. - In der darauffolgenden Strafuntersuchung wegen Verstosses gegen das Wirtschaftsgesetz machte die Wirtin geltend, nach der Polizeistunde sei nichts mehr serviert worden. Sie sei am 5. Juli 1974 operiert worden.