Analoges gilt während einer dem Grundeigentümer bewilligten Nachlassstundung (vgl. Leemann, N 29 zu Art. 837 ZGB).Nur mit dieser Lösung ist es möglich, den Forderungen der Handwerker, die dem Grundstück durch Arbeit und Material einen Mehrwert verschafft haben, die vom Gesetzgeber gewollte dingliche Sicherheit zu gewähren. Es wäre unbillig, diesen Gläubigern das Pfand gerade in dem Augenblick vorzuenthalten, da sie ein grosses Bedürfnis darnach haben. Art. 298 SchKG ist somit für die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts nicht anwendbar (Leemann, N 29 zu Art.