Rein praktische Gründe sprechen ebenfalls dafür, dass Parteien Massnahmen zur Beweissicherung auf eigene Initiative hin vornehmen lassen können. Zieht eine Partei vor Anhebung des Prozesses Fachleute bei zwecks Abklärung der Prozesschancen, erübrigt sich eine richterlich angeordnete vorsorgliche Beweisführung, wird doch der gleiche Zweck mit der Tätigkeit der Experten erreicht, denn Abklärung der Prozessaussichten erfordert auch genaue Untersuchung des Sachverhaltes. Umgekehrt vermöchte die vorsorgliche Beweisführung die Prozesschancen nicht hinreichend darzulegen.