Er behauptet, in der rechten Hand die Leitseile und in der linken eine kleine Taschenlampe gehalten und nur die rechte Strassenseite benützt zu haben. Etwas unterhalb der Tankstelle Lisser, westlich von Ramiswil, sah der Beklagte in ca. 200 Meter Entfernung den Kläger aus der Gegenrichtung auf dem Motorfahrrad korrekt beleuchtet und rechts fahrend entgegenkommen. Kurz vor ihm soll der Kläger plötzlich einen Linksschwenker ausgeführt haben und direkt mit dem Beklagten zusammengestossen sein. Beide stürzten zu Boden; der Kläger blieb schwerverletzt liegen, der Beklagte konnte sich leicht benommen sofort erheben und sich um seine Pferde bemühen, die angeblich unaufhaltsam weitertrabten.