Der Grosse Gemeinderat der ausserordentlichen Gemeindeorganisation darf nicht mit der Gemeindeversammlung der ordentlichen Gemeindeorganisation gleichgesetzt werden. Der Grosse Gemeinderat ist ein Parlament mit 30 bis 90 festgewählten Mitgliedern, während an der Gemeindeversammlung sämtliche stimmberechtigten Einwohner teilnehmen können, so dass z. B. in der Stadt Solothurn bis zu 10700 Personen an einer Gemeindeversammlung stimmberechtigt sein können. Aus diesen Gründen hat man wohl bei der ordentlichen Gemeindeorganisation für die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens eine Ausnahme geschaffen.