Dass mit der Bauausführung noch nicht begonnen worden ist, ist unbestritten. Dass die Baubewilligung relativ kurz nach Erteilung widerrufen worden ist, ergibt sich aus den folgenden Daten: 24.9.1973 Beschluss der Baukommission über die Baubewilligung; 27.9.1973 Mitteilung des Beschlusses eingelangt bei der Bauherrschaft; 10.10.1973 Widerruf der Baubewilligung durch den Gemeinderat; 17.10.1973 Mitteilung des Gemeinderatsbeschlusses an Bauherrschaft. Die Beschwerdeführer machen allerdings geltend, sie hätten bis zur Mitteilung des Gemeinderatsbeschlusses noch Aufwendungen für Projektierungsarbeiten gehabt.