SOG 1974 Nr. 36 § 22 VRG. - Wann kann eine Baubewilligung widerrufen werden? Nach § 22 Abs. 1 VRG kann eine Verwaltungsverfügung u. a. dann widerrufen werden, wenn wichtige Interessen dies erfordern. Absatz 2 des genannten Paragraphen behält indessen diejenigen Verfügungen vor, die nach besonderen Vorschriften oder der Natur der Sache nach nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen widerrufen werden können. Es fragt sich, wie es mit den Baubewilligungen steht. Ihnen geht ein Verfahren voraus, in welchem die Rechtmässigkeit des Baugesuchs und die von ihm tangierten öffentlichen Interessen überprüft werden;