SOG 1974 Nr. 35 § 12 Abs. 1 Satz 2 VRG. - Die Gemeinden sind nicht legitimiert, gegen einen Entscheid des Baudepartementes, mit dem ein Baugesuch abgelehnt wird, Beschwerde zu erheben. Im grundlegenden Entscheid vom 5.9.1974 (vorn Nr. 33) hat das Verwaltungsgericht erkannt, dass die Gemeinden auf dem Gebiet des Baupolizeirechts, das grundsätzlich zum Autonomiebereich der Gemeinden gehört, gegen das Baudepartement Beschwerde erheben können. Bei jenem Entscheid ging es indessen um Fälle, wo das Baudepartement im Gegensatz zu den Gemeindebehörden das Bauen gestattet hat. Vorliegend geht es um die umgekehrte Situation: