Damit fällt ein wesentlicher Teil des Gesichtspunktes Gemeindeautonomie zum vornherein weg. - Der Praxis des Bundesgerichtes zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegenüber ist nun aber zu beachten, dass das Bundesgericht in bezug auf die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung der Gemeindeautonomie in den letzten Jahren eine sehr gemeindefreundliche Praxis eingeschlagen hat (vgl. die Zusammenstellung bei Zimmerli, Die neuere bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Gemeindeautonomie, Zbl. 1972, S. 257