103 OG zur Frage der Gemeindelegitimation publiziert worden sind, betreffen das Gebiet des Gewässerschutzes. Im einen Entscheid wurde die Legitimation der Gemeinde bejaht, weil dort damit zu rechnen war, dass das angeblich gefährdete Grundwasservorkommen, das rechtlich nicht der Gemeinde gehörte, später einmal für die kommunale Wasserversorgung herangezogen werden könnte (BGE 98 Ib 16 Erw. 2a);