Behörde einer Gemeinde gegen die Behörden einer andern Gemeinde die Interessen der ersteren Gemeinde zur Geltung bringt (zu letzterem VGE vom 16.11.1973 i.S. Kernkraftwerk Gösgen-Däniken, wo es u. a. um die Legitimation von Nachbargemeinden ging). In einem Gutachten über Legitimationsfragen nach dem solothurnischen Verwaltungsrechtspflegegesetz, das Prof. P. Saladin am 31. Januar 1973 dem Baudepartement erstattet hat, hat er die Ansicht vertreten, Behörden könnten auch die Stellung von "Dritten" im Sinne des § 12 Abs. 2 VRG einnehmen, und sie könnten sich in diesem Falle auf den Legitimationsgrund von Abs. 2 berufen.