es könne, wenn die Gemeinde gar keinen Bebauungsplan zu erlassen gedenke, nicht auf Sistierung einer Baubewilligung erkennen, indem ihm die Kompetenz fehle, die Gemeinde zum Erlass eines Bebauungsplanes zu verhalten. (Es handelte sich um einen Fall, wo Nachbarn sich gegen eine von der Gemeinde erteilte Baubewilligung wehrten und dabei unter anderem vorbrachten, richtigerweise sollte man sistieren und einen Bebauungsplan erlassen.) Das ist eine ganz andere Situation, als sie hier vorliegt.