Für ein ungenügendes fahrerisches Können liefert aber auch dieser Unfall keine Anzeichen. Alle Verkehrsregelverletzungen in den letzten Jahren sind somit nicht auf fahrtechnisches Ungenügen, sondern auf Unaufmerksamkeit und Missachtung von Signalen zurückzuführen. Für solche Pflichtwidrigkeiten ist der Führerausweisentzug das richtige Mittel, um den betroffenen Fahrzeuglenker an seine Pflichten im Strassenverkehr zu erinnern. Genügt diese Warnung nicht, so müsste die Anordnung eines Sicherheitsentzuges geprüft werden. Verwaltungsgericht, Urteil vom 12. Juli 1974