Bei dieser Sachlage wäre es nun ganz besonders stossend, wenn neben dem Vorteilsausgleich, der aufgrund des Perimeterreglementes geschieht und der gerechterweise auf die Fläche der bevorzugten Grundstücke abstellt, noch ein weiterer Ausgleich stattfände, der auf den abzutretenden Flächen beruht und damit ungerechterweise diejenigen Grundeigentümer, die "zufälligerweise" mehr abtreten müssen, stärker trifft. Bei der Regelung, wie sie das Perimeterreglement für die Industriezonen aufweist, darf man davon ausgehen, dass die Vorteile aus dem Werk über die Grundeigentümerbeiträge und nur über sie abgegolten werden sollen.