Entscheidend ist, dass nicht zum vornherein nur ein gewisser Prozentsatz den Grundeigentümern überbunden wird. Bei dieser Sachlage wäre es nun ganz besonders stossend, wenn neben dem Vorteilsausgleich, der aufgrund des Perimeterreglementes geschieht und der gerechterweise auf die Fläche der bevorzugten Grundstücke abstellt, noch ein weiterer Ausgleich stattfände, der auf den abzutretenden Flächen beruht und damit ungerechterweise diejenigen Grundeigentümer, die "zufälligerweise" mehr abtreten müssen, stärker trifft.