Das Perimeterreglement der Einwohnergemeinde O. vom 8.5.1972 ist für die Industriegebiete recht streng. Es enthält für die verschiedenen öffentlichen Anlagen feste Ansätze, die bis zur Deckung der Kosten der Anlagen (inkl. Landerwerbskosten) eingezogen werden, Die Vertreter der Gemeinde nehmen an, dass für die Nordringstrasse tatsächlich volle Deckung erreicht wird. Ob das wirklich zutrifft, kann dahingestellt bleiben. Entscheidend ist, dass nicht zum vornherein nur ein gewisser Prozentsatz den Grundeigentümern überbunden wird.