Nur wo ein besonderer Vorteil besteht, der nur gerade dem betreffenden Grundstück zukommt, rechtfertigt es sich, dieses (proportional) stärker zu belasten als die andern. Selbst wenn man das Prinzip des besondern Vorteils im allgemeinen etwas zurückhaltend anwenden wollte, gäbe vorliegend die Perimeterordnung, die für das Industriegebiet Moos gilt, Anlass, das Prinzip strikte zu handhaben. Das Perimeterreglement der Einwohnergemeinde O. vom 8.5.1972 ist für die Industriegebiete recht streng.