Die Vorteilsanrechnung, welche die Gemeinde hier fordert, lässt sich nicht auf das geltende Recht stützen. Die Erhöhung des Landwertes im Industriegebiet "Moos" vom Niveau des landwirtschaftlichen Landes auf das Niveau von Rohbauland im Werte von Fr. 50.-- ist in erster Linie eine Folge der Zuteilung zur Industriezone. Der Mehrwert aus dieser Einzonung stellt zum vornherein keinen Vorteil aus der öffentlichen Anlage, für die enteignet wird (nämlich aus der neuen Erschliessungsstrasse), dar. Es handelt sich vielmehr um einen sogenannten Planungs-Mehrwert, wie er im Zusammenhang mit dem Entwurf für ein eidg. Raumplanungsgesetz zur Diskussion steht.