SOG 1974 Nr. 27 § 232 Abs. 2 EGZGB; § 16 Abs. 2 Baugesetz. - Vorteilsanrechnung: - Das Prinzip der Anrechnung besonderer Vorteile gilt auch für die Enteignungen im Bauplanverfahren (Erw. a). - Der Landwirt, der für das abzutretende Land den Baulandpreis verlangt, kann nicht andererseits geltend machen, die Erschliessungsstrasse biete ihm keinen Vorteil, weil er das Restgrundstück weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen gedenke (Erw. b). - Der sogenannte Planungsmehrwert kann nach dem geltenden Recht nicht abgeschöpft werden (Erw. c). - Zum Begriff des werkbedingten Vorteils (Erw. d). -- Zum Begriff der Besonderheit des Vorteils (Erw. e).