(Dies ganz abgesehen davon, dass für ein Fabrikareal interne Zufahrten und Plätze nötig sind, so dass ohnehin nicht schlechthin gesagt werden könnte, der Wegfall von solchem Land bringe kleineren Schaden.) Die Überlegungen über die Landqualität (vollwertiges Bauland und Land minderer Qualität), die man in bezug auf Landstreifen und "Vorgärten" von überbauten Grundstücken anzustellen pflegt, dürfen nicht unbesehen auf Streifenenteignungen bei unüberbauten Grundstücken übertragen werden und schon gar nicht auf Streifen-enteignungen bei grossen unüberbauten Industrieland-Flächen.