- Der Vertreter der Gemeinde hat an der heutigen Verhandlung das Gutachten noch dahingehend kritisiert, dass ein Angebotsüberhang an Wohnungen, wie er in der betreffenden Gemeinde besteht, nur auf den Mietertrag drücke und nicht auch noch auf die Bruttorendite, wie das im Gutachten angenommen worden sei. Dazu ist folgendes zu sagen: Abgesehen davon, dass die Parteien sich über den als Mietertrag zu berücksichtigenden Wert verbindlich geeinigt haben, muss in einer Rückwärtsrechnung zwingend von der Vollvermietung ausgegangen werden; denn gebaut wird ja nur, wen damit gerechnet wird, dass auf die Dauer alle Wohnungen vermietet werden können.