Im speziellen leuchtet ein, dass wegen der Inflation sich Kapitalanleger mit einer Bruttorendite zufrieden geben, die nicht kostendeckend ist; denn die laufende Teuerung kann auf die Mietzinse überwälzt werden, wodurch sich die Bruttorendite mit der fortwährenden Teuerung laufend erhöht. Der Meinung der Einwohnergemeinde, die Bruttorendite müsse immer kostendeckend sein, kann daher nicht gefolgt werden.