Der Ertragswert wird dann mit einer angenommenen Bruttorendite kapitalisiert. Vom kapitalisierten Wert werden die Gebäudekosten in Abzug gebracht und so erhält man den Landwert. Das Verwaltungsgericht ist dieser Methode stets mit Skepsis begegnet. In der Praxis lässt sie sich nur dann sinnvoll durchführen, wenn die Parteien über wesentliche Punkte, die bei der Rückwärtsrechnung von Bedeutung sind, einig sind. Das trifft im vorliegenden Fall zu.