SOG 1974 Nr. 25 § 232 EGZGB;§ 16 Baugesetz. - Wann kommt für die Feststellung des Verkehrswertes die Methode der sogenannten Rückwärtsrechnung in Frage? - Zum Begriff der Bruttorendite als Faktor der Rückwärtsrechnung. Um den Verkehrswert zu berechnen, hat das vorinstanzliche Urteil den Weg der sogenannten Rückwärtsrechnung beschritten. Diese Methode hat im bisherigen Verlauf des Verfahrens im Vordergrund gestanden. Bei der Rückwärtsrechnung wird auf dem fraglichen Grundstück das grösstmögliche Bauvolumen ermittelt, die Gebäudekosten bestimmt und der mögliche Ertragswert geschätzt. Der Ertragswert wird dann mit einer angenommenen Bruttorendite kapitalisiert.