Nach den Berechnungen der UFZ werden jährlich 2450 m3 Jauche anfallen. Die UFZ will diese Jauche in zwei Silos von zusammen 1000 m3 stapeln und kann sie nach den bestehenden Abnahmeverträgen auf 63.47 ha Land ausbringen. Da bereits ein Stapelraum von 612 m3 und eine Austragungsfläche von 40 ha genügen würden, konnte das Kantonale Amt für Wasserwirtschaft seine Zustimmung erteilen... Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Baubewilligung nicht wegen der Gefahr übermässiger Geruchsimmissionen verweigert werden kann. Daran ändert auch die von den Beschwerdeführern behauptete übermässige Geruchsimmission, wie sie beim Versuchsbetrieb UFA in Spych bei Oschwand vorkommen soll, nichts.