Bereits in der nächsten Umgebung des Schweinestalles konnte kein lästiger Geruch mehr festgestellt werden. - Die Behauptung der Einwohnergemeinde H., die geplante Anlage liege direkt in der Hauptwindrichtung der Ortschaft H., braucht nicht mehr näher abgeklärt werden; denn selbst bei Westwind werden, wie der Augenschein gezeigt, und der Experte bestätigt hat, beim Bau neuzeitlichster Boxen und bei Verwendung der FIRSTAMAT-Lüftung in 270 m Entfernung von den Schweineställen der UFZ keine lästigen Gerüche mehr auftreten.