Es war erstaunlich, wie wenig lästiger Geruch in dieser Prüfanstalt im Verhältnis zu einer viel kleineren Schweinehaltung in einem herkömmlichen Betrieb festzustellen war. Liegt aber die Geruchsintensität im Stall selbst schon derart weit unter den üblichen Werten, so ist eine unzulässige Geruchsbelästigung im Freien auf Distanz erst recht nicht zu erwarten. Das hat auch die Einvernahme des Zeugen A. I., der Hauswart des Zivilschutz-Zentrums Sempach ist, das ca. 150 m von der Prüfanstalt entfernt liegt, klar bewiesen. Der Zeuge erklärte, er wohne mit seiner Familie etwas mehr als ein Jahr hier und könne bestätigen, dass der Geruch der Schweine der Prüfanstalt nicht störend sei.