{"Signatur": "SO_OG_003", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "1973-10-03", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_003_ZZ-1974-23_1973-10-03.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=126201&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=31&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "ddb0fd2ef01bdfeeb8fd4644d4e38598"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZZ.1974.23"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Jugendgerichtskammer 03.10.1973 ZZ.1974.23"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Jugendgerichtskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Jugendgerichtskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Jugendgerichtskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luftreinhaltung, Schweinemast"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:55:30", "Checksum": "2d9a1fe927ba4361e6686e535a195ce3", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Jugendgerichtskammer 03.10.1973 ZZ.1974.23\nRegeste:\nLuftreinhaltung, Schweinemast\n\n\nAuch bei Lagerung und Austragung der Jauche werden nach den Feststellungen beim Augenschein auf dem Haberberg und den Ausführungen des Experten keine übermässigen Immissionen eintreten. Die UFZ wird das LICOM-Verfahren von ALFA-LAVAL verwenden, das im Schweinezuchtbetrieb der VITAL A4 Muhen auf dem Haberberg ob Schlossrued AG in Betrieb ist. Bei diesem Verfahren wird in einer Neuartigen Aufbereitungsmethode die Schweinejauche in einem Behälter durch ununterbrochenes Rühren ständig mit Sauerstoff angereichert, so dass gewisse Bakterien, vor allem den Ammoniak, der den bekannt unangenehmen Geruch verursacht, bis auf einen verschwindend kleinen Rest abgebaut werden. Diese Jauche wirkt deshalb nahezu geruchlos; vor allem fehlt auch in unmittelbarer Nähe der dermassen behandelten Schweine-Jauche der unangenehme Gestank. Dasselbe gilt für das Rührwerk, wo eine meterhohe Blasenschicht den unangenehmen Geruch nicht entweichen lässt. Die so behandelte Jauche kann weder beim Lagern noch beim Austragen nennenswerte Gerüche verbreiten, wie dies anlässlich des Augenscheines demonstriert wurde. Dabei konnte vom Experten festgestellt werden, dass konventionelle Jauche, z. B. von Kühen oder Kälbern, die in einer ländlichen Gegend wie H. zu dulden ist, weit mehr riecht, als die auf diese Weise behandelte Schweine-Jauche.\nNach den Berechnungen der UFZ werden jährlich 2450 m3 Jauche anfallen. Die UFZ will diese Jauche in zwei Silos von zusammen 1000 m3 stapeln und kann sie nach den bestehenden Abnahmeverträgen auf 63.47 ha Land ausbringen. Da bereits ein Stapelraum von 612 m3 und eine Austragungsfläche von 40 ha genügen würden, konnte das Kantonale Amt für Wasserwirtschaft seine Zustimmung erteilen...\nZusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Baubewilligung nicht wegen der Gefahr übermässiger Geruchsimmissionen verweigert werden kann. Daran ändert auch die von den Beschwerdeführern behauptete übermässige Geruchsimmission, wie sie beim Versuchsbetrieb UFA in Spych bei Oschwand vorkommen soll, nichts. Beim Augenschein in diesem Betrieb in Spych konnte keine übermässige Geruchsimmission festgestellt werden. Auch kann, wie auch der Experte festgestellt hat, dieser Betrieb nicht mit dem geplanten Bauvorhaben der UFZ verglichen werden, da in Spych neben Schweinen noch eine grosse Zahl von Kälbern und circa 3000 Hühner gehalten werden.\nVerwaltungsgericht, Urteil vom 10. Januar 1974"}