Die Gemeinde verneint dies und macht geltend, der Schlosshaldenweg, den der Beschwerdeführer benützen müsste und der bereits drei Wohnhäuser bedient, sei verkehrstechnisch unzureichend. Wie der Augenschein gezeigt hat, ist dieser Weg unglaublich steil und nur etwas über zwei Meter breit, so dass nicht einmal Personenwagen kreuzen können. Er verträgt folglich keinen zusätzlichen Verkehr und soll, sobald die oben erwähnte Erschliessungsstrasse später einmal erstellt ist, nach Bebauungsplan in einen Fussgängerweg umgewandelt werden.