Wo wäre die Grenze zu ziehen für den Einbezug von Land ausserhalb der Bauzone? Solches anschliessendes Gartenland macht auch nicht die gleiche Werterhöhung mit wie der überbaubare Grundstücksteil. Eine saubere Lösung wird nur erreicht, wenn das Land ausserhalb der Bauzone unberücksichtigt bleibt. Verwaltungsgericht, 20. September/4. Oktober 1974