Wollte man eine Dressur-"Leine" als der gesetzlichen Vorschrift entsprechend ansehen, würde die besondere Art der Vorbeugung gegen das Wildern illusorisch gemacht, Die Fähigkeit, einen Hund mittels Dressur unter Kontrolle zu halten, müsste nämlich grundsätzlich jedem Hundehalter zugebilligt werden. Das würde bedeuten, dass sämtliche Hunde primär im Walde frei herumlaufen dürften. Die Frage, ob die Dressur-"Leine" wirklich "hält", könnte erst entschieden werden, wenn eine Konfrontation zwischen Hund und Wild stattfindet. Die Vorschrift des § 25 Abs. 7 kann deshalb nur so interpretiert werden, dass sämtliche Hunde im Walde an einer stofflichen Leine zu führen sind.