SOG 1974 Nr. 18 § 25 Abs. 7 und § 48 VVo zum kant. Gesetz über Jagd und Vogelschutz. - Die Vorschrift, dass Hunde im Walde an der Leine zu führen sind, ist nach wie vor in Kraft und ist - insbesondere auch vor dem Bundesrecht - rechtmässig (Erw. 1). - Das Laufenlassen des Hundes ohne Leine ist nach dieser Vorschrift auch dann strafbar, wenn der Meister den Hund mit den Mitteln der Dressur unter Kontrolle hält (Erw. 2). X. Y. ritt an mehreren Tagen in Begleitung seines Hundes durch die Wälder von N. Der Hund wurde nicht an der Leine geführt.