Aus den Verhandlungen des Kantonsrats 1964, S. 522 ff., wird ersichtlich, dass wegen eines befürchteten Referendums gegen das neue Wirtschaftsgesetz, das eine Vorverlegung der Polizeistunde vorsah, bewusst Kompromisse eingegangen wurden. Grundsätzlich wird in Art. 116 Abs. 1 und Abs. 2, 1. Satz festgehalten, dass nach der "Polizeistunde" der Verbleib in den Wirtschaftsräumen unrechtmässig sei. Der Gesetzgeber unterliess es aber, angesichts des drohenden Referendums die Konsequenz zu ziehen und Massnahmen in das WG einzubauen, die eine repressive Behebung eines unrechtmässigen Zustandes ermöglicht hätten.