SOG 1974 Nr. 16 Art. 72 Ziff. 2 StGB. Polizeianzeigen nach § 75 Abs. 2 StPO unterbrechen die Verfolgungsverjährung nicht. Die Frage, ob die Polizeianzeige vom 29. Mai 1974 die Verfolgungsverjährung unterbrochen hat, beurteilt sich in erster Linie darnach, ob diese eine "Unterbrechungshandlung" im Sinne von Art. 72 Ziff. 2 StGB darstellt. Da Polizeianzeigen nicht zu den in Art. 72 Ziff. 2 ausdrücklich genannten Unterbrechungsgründen zählen, ist zu prüfen, ob sie auf dem Wege der Auslegung diesen gleichzustellen sind. Aus den in Art. 72 Ziff.