Dazu ist immerhin zu sagen, dass ja die Gerichte die Möglichkeit haben, bei Verdacht von Trölerei für eine beförderliche Erledigung des Verfahrens zu sorgen. Zudem wird der Richter, welcher die erneute Delinquenz zu beurteilen hat, die Uneinsichtigkeit, welche der Täter durch die erneute Begehung von Straftaten an den Tag legt, wenn schon nicht beim Widerruf des bedingten Strafvollzuges, so doch bei der Bestimmung des Strafmasses für die erneute Delinquenz gebührend mitberücksichtigen.