SOG 1974 Nr. 11 Art. 182 Ziff. 2 und Ziff. 3 SchKG. Rechtsvorschlagsgründe, insbesondere beim trassiert eigenen Wechsel (Art.993 Abs. 2 OR). 1. Die Rekurrentin macht zunächst geltend, auf dem Wechsel sei in unerlaubter Weise über das Akzept der Bezogenen von dritter Seite die drei Worte "Aussteller und Akzeptant" geschrieben worden. Die Bezogene habe aber nicht den Willen gehabt, als Ausstellerin des Wechsels zu zeichnen. Die Rekurrentin erhebt damit die Einwendung des Art. 182 Ziff. 2 SchKG. Danach ist der Rechtsvorschlag zu bewilligen, wenn eine Fälschung des Titels glaubhaft gemacht wird.