Den anwesenden Handwerkern habe er mit einem Polizeiaufgebot gedroht, falls sie nicht sofort die Baustelle verliessen. Das Betreten der Baustelle und das Verkünden des Baustopps durch den Beschuldigten sei illegal gewesen, habe doch das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn im Verfahren VWBES.2018.489 mit Verfügung vom 21. Dezember 2018 der Beschwerde gegen einen vorhergehenden Baustopp aufschiebende Wirkung erteilt und festgehalten, dass die Bauherrschaft auf eigenes Risiko baue. 2. Mit Verfügung vom 24. April 2019 nahm die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige von A.___ gegen den Beschuldigten nicht an die Hand.