Im Namen der Beschwerdekammer des Obergerichts Der Präsident Der Gerichtsschreiber Müller Bachmann Das Bundesgericht hat mir Urteil vom 27. Februar 2020 die dagegen erhobene Beschwerde teilweise gutgeheissen, den angefochtenen Beschluss vom 12. Dezember 2019 aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen (BGer 6B_16/2020).