Mit Eingabe vom 1. Juli 2019 ersuchten B.___ und C.___, vertreten durch Rechtsanwältin Jeannette Frech, um Gewährung der amtlichen Verteidigung unter Beiordnung von Rechtsanwältin Frech. Am 18. Juli 2019 reichten B.___ und C.___ die Stellungnahme zur Beschwerde ein. 8. Mit Verfügung vom 23. Juli 2019 wurde das Gesuch von B.___ und C.___ um Gewährung der amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren gutgeheissen und es wurde ihnen Rechtsanwältin Jeannette Frech als amtliche Verteidigerin beigeordnet. 9. Auf die Standpunkte der Parteien wird, soweit für die Entscheidfindung wesentlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen.