Dabei war übersehen worden, dass der Beschwerdeführer die Sicherheitsleistung mit einem älteren, bereits stornierten Einzahlungsschein fristgerecht bezahlt hatte, was im System nicht korrekt verbucht worden war. Das daraufhin angerufene Bundesgericht hiess deshalb mit Urteil vom 6. Juni 2019 die Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil vom 27. März 2019 gut und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdekammer des Obergerichts zurück. 6. Mit Verfügung vom 18. Juni 2019 wurde auf die Beschwerde eingetreten und B.___ und C.___ Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 7. Mit Eingabe vom 1. Juli 2019 ersuchten B.