Obergericht Beschwerdekammer Beschluss vom 12. Dezember 2019 Es wirken mit: Oberrichter Frey Oberrichterin Hunkeler Gerichtsschreiber Bachmann In Sachen Beschwerdeführer 1. Staatsanwaltschaft, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, 4502 Solothurn Beschwerdegegnerin 2. B.___, vertreten durch Rechtsanwältin Jeannette Frech, 3. C.___, vertreten durch Rechtsanwältin Jeannette Frech, Beschuldigte betreffend Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwaltes zieht die Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung: