Bei den Blutuntersuchungen vor der Behandlung hätte eine aktive Hepatitis C angezeigt werden sollen. 7. Es ist nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer der Auffassung ist, er habe (wieder) Hepatitis C Viren, nachdem er sehr gut auf ein Medikament, das offenbar gegen Hepatitis C eingesetzt wird, angesprochen hat. Ein entsprechender Nachweis konnte indessen nicht erbracht werden. Aus dem Austrittsbericht des [...] vom 24. Dezember 2018 geht zwar hervor, dass sich im Rahmen der immunologischen Bestimmungen weiterhin ein positiver Antikörper-Screen auf Hepatitis C habe finden lassen (vgl. Beleg 5-2 und den Bericht Immunologie des [...], «Hepatitis C Virus Ak-Screen pos.», Beleg 5-10).