In der Beschwerde weist A.___ erneut darauf hin, aufgrund des Umstandes, dass er bereits am ersten Behandlungstag mit dem Generikum aus Indien eine Verbesserung seiner Symptomatik gespürt habe, schliesse er darauf, dass das Medikament gegen die Abtötung der Viren wirksam sei und er somit vorher wieder aktive Viren gehabt habe. Eine korrekte Untersuchung hätte das Vorhandensein der Viren belegen müssen, was nicht erfolgt sei. Bei den Blutuntersuchungen vor der Behandlung hätte eine aktive Hepatitis C angezeigt werden sollen.