Im Weiteren vermute er, dass er Viren auch in seiner Hirnflüssigkeit habe. Dr. B.___ habe die gewünschte Untersuchung des Liquors abgelehnt, weil im Liquor keine HCV-Viren sein könnten, nachdem es ja im Blut auch keine habe. Deshalb habe er sich für eine Zweitmeinung ans [...] gewandt. Dieses habe die Untersuchungsergebnisse vom [...] angefordert, worauf plötzlich ein Analyseblatt vom Labor [...] nachgereicht worden sei. Auf diesem werde bestätigt, dass die Viruslast der HCV-Viren nicht nachweisbar sei. Am [...] habe die Hirnflüssigkeit nicht auf HCV-Viren untersucht werden können. Die Blutuntersuchung auf HCV-Viren sei von ihm gefordert worden.