428 Abs. 1 StPO). Mangels Prozessvollmacht wird A.___ durch das vorliegende Verfahren nicht verpflichtet, weshalb ihr die Verfahrenskosten nicht auferlegt werden können. 4.2 Zu prüfen ist die Kostenauflage an Rechtsanwalt C.___ in Anwendung von Art. 417 StPO. 4.2.1 Nach Art. 417 StPO kann die Strafbehörde bei fehlerhaften Verfahrenshandlungen Verfahrenskosten und Entschädigungen ungeachtet des Verfahrensausgangs der verfahrensbeteiligten Person auferlegen, die sie verursacht hat. Bundesgericht und Lehre gehen in Anlehnung an die zu Art. 66 Abs. 3 BGG bzw. Art.